Besuche in unserer Einrichtung sind ab sofort täglich zu folgenden Zeiten möglich:
vormittags: von 9.00 bis 11.00 Uhr
nachmittags: von 13.00 bis 18.00 Uhr
Für den Besuch unserer Einrichtung gelten weiterhin folgende Basis-Schutzmaßnahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes:
Der Zutritt ist nur mit aktuellem Schnelltest (PoC-Antigentest) möglich. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Bitte bringen Sie Ihre FFP2-Maske mit und tragen diese bei Ihrem Besuch.
Da es oberste Priorität ist, vulnerable Gruppen wie unsere Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Infektion zu schützen, bitten wir Sie eindringlich um Ihre Eigenverantwortung und nur mit einem negativen Testergebnis unsere Einrichtung zu betreten.
Hier sind wir auf Ihre Kooperation angewiesen, damit wir o.g. Besuchszeiten weiterhin ermöglichen können.
Lt. dem 16. Infektionsschutzgesetz (lfsG) sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr getesteten Personen gleich zu setzen.
Bitte halten Sie sich an die Anweisungen des Personals.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.